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§14a EnWG – Was bedeutet die Regelung für Sie?

14a EnWG – Was bedeutet die Regelung für Sie

§14a EnWG – Übersicht

Die Regelung des §14a EnWG ermöglicht Netzbetreibern, steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen in Zeiten von Netzüberlastungen zu regulieren, um die Stromversorgung stabil zu halten. Für Verbraucher bedeutet dies, dass Geräte in solchen Situationen vorübergehend weniger Strom beziehen können. Gleichzeitig profitieren sie jedoch von niedrigeren Netzentgelten und einer effizienteren Energienutzung, was den Anforderungen der Energiewende gerecht wird.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was §14a EnWG für Ihr Zuhause bedeutet?

Dieser Paragraph des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglicht es Netzbetreibern, steuerbare Geräte wie Stromspeicher, Wallboxen oder Wärmepumpen bei Netzüberlastung vorübergehend zu drosseln. Dadurch könnten Sie in solchen Fällen weniger Strom zur Verfügung haben. Doch wie können Sie trotz Netzüberlastung das ganze Jahr über maximale Energie nutzen? Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie diese Herausforderung meistern können. Mehr dazu erfahren Sie im erklärenden Video auf unserer Seite.

Was steckt hinter §14a EnWG?

Diese Bestimmung zielt darauf ab, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Im Rahmen der Energiewende plant die Bundesregierung ab dem Jahr 2024 jährlich rund 500.000 Wärmepumpen einzuführen, um die CO₂-Emissionen zu senken. Zusätzlich strebt sie an, bis 2030 die Anzahl der Elektrofahrzeuge auf 15 Millionen zu erhöhen. Diese Entwicklungen stellen die bestehenden Verteilernetze vor erhebliche Herausforderungen. Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur beschlossen, dass Netzbetreiber ab dem 1. Januar 2024 die sogenannten „steuerbaren Lasten“ zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität regulieren oder abschalten dürfen. Im Gegenzug wird das Netzentgelt gesenkt und ab 2025 variabel gestaltet.

Was sind steuerbare Lasten?

Steuerbare Lasten sind elektrische Geräte wie Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen für E-Fahrzeuge und Stromspeicher, die eine Netzanschlussleistung von mindestens 4,2 kW haben. Diese können bei Netzengpässen reguliert werden. Haushaltsstrom bleibt davon unberührt.

Wen betrifft die Regelung und was bedeutet sie?

Alle steuerbaren Verbraucher, die nach dem 31.12.2023 installiert werden, fallen unter diese Regelung. Netzbetreiber dürfen bei drohender Überlastung die Leistung dieser Geräte auf 4,2 kW reduzieren, um das Netz zu stabilisieren. Diese Drosselung kann bis zu zwei Stunden dauern.

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