
BAFA-Liste Wärmepumpe: Förderfähige Modelle 2025 finden
Welche Wärmepumpen sind förderfähig? Wie navigieren Sie die offizielle BAFA-Produktliste? Alles zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Schritt für Schritt erklärt.
Was ist die BAFA-Liste für Wärmepumpen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine laufend aktualisierte Produktliste mit geprüften Wärmepumpenmodellen. Nur Geräte, die auf dieser Liste eingetragen sind, qualifizieren sich für staatliche Investitionszuschüsse beim Heizungstausch.
Die Liste ist keine Empfehlungsliste, sondern ein technisches Mindeststandard-Verzeichnis. Hersteller müssen ihre Produkte durch ein nach ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüfinstitut zertifizieren lassen und beim BAFA zur Aufnahme beantragen. Für Verbraucher bedeutet das: Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt ausschließlich gelistete Modelle, und beauftragt einen erfahrenen Fachbetrieb mit der Antragsstellung.
Förderquoten im Überblick
Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung für Wärmepumpen setzt sich aus Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen. Stand: Januar 2025.
| Förderkomponente | Förderquote | Voraussetzung / Hinweis |
|---|---|---|
| Grundförderung Wärmepumpe | 30 % | Basis für alle förderfähigen Wärmepumpen im BEG |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | + 5 % | Natürliches Kältemittel (z. B. R290 Propan) oder Wärmequelle Wasser/Erde/Abwasser |
| Klimageschwindigkeitsbonus | + 20 % | Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung (bis 31.12.2028) |
| Einkommensbonus | + 30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € / Jahr (selbstgenutztes Wohneigentum) |
| Maximale Förderquote | 70 % | Kombination aller Boni bei Einkommensbonus + Klimageschwindigkeitsbonus |
| Maximale förderfähige Kosten | 30.000 € | Pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahme (Wärmepumpe) |
| Maximaler Förderbetrag | 21.000 € | 70 % von 30.000 € bei maximaler Bonuskombination |
Quelle: BAFA BEG-Merkblätter, Stand Januar 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Individuelle Beratung empfohlen.
Was muss eine Wärmepumpe erfüllen, um auf die BAFA-Liste zu kommen?
Hersteller müssen technische Mindeststandards nachweisen. Diese Kriterien gelten für die Aufnahme in die BAFA-Produktliste 2025.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Prüfung durch akkreditiertes Labor | ISO/IEC 17025-zertifizierte Prüfstelle erforderlich |
| Ecodesign-Konformität | Erfüllung der EU-Verordnung 813/2013 (Raumheizung) |
| Effizienzklasse | Mindestens Energieeffizienzklasse A+ auf EU-Energielabel |
| Geräuschgrenzwerte | Schallleistungspegel ≤ 65 dB(A) (ab 2026 strengere Werte) |
| Energieverbrauchsanzeige | Pflichtanzeige des Energieverbrauchs im Betrieb |
| Netzkompatibilität | Smart-Grid-Readiness oder Lastmanagement-Schnittstelle (ab bestimmten Leistungsklassen) |
Welche Wärmepumpentypen sind förderfähig?
Die BAFA-Liste umfasst verschiedene Bauarten. Nicht alle Typen sind in jedem Anwendungsfall förderbar, hier die wichtigsten Unterschiede.
| Wärmepumpentyp | Min. COP | Effizienzbonus | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | COP ≥ 2,5 (A7/W35) | Am häufigsten gefördert; Effizienzbonus möglich mit R290 | Neubau & Sanierung, außen oder innen aufgestellt |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | COP ≥ 3,8 (B0/W35) | Automatisch Effizienzbonus (Wärmequelle Erde) | Sanierung mit Erdsonde oder Flächenkollektor |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe | COP ≥ 4,5 (W10/W35) | Automatisch Effizienzbonus (Wärmequelle Grundwasser) | Gebiete mit geeignetem Grundwasserspiegel |
| Luft-Luft-Wärmepumpe | COP ≥ 2,5 | Nur gefördert, wenn kein Gas-/Ölnetz vorhanden oder technisch nicht möglich | Eingeschränkte Förderfähigkeit, Einzelfallprüfung |
| Direktverdampfungs-WP | Gerätespezifisch | Effizienzbonus möglich (Wärmequelle Erde) | Kompaktsysteme mit direktem Erdkollektor |
COP-Werte nach EN 14511. Abkürzungen: A = Außenluft, B = Sole, W = Wasser; Temperatur in °C.
So beantragen Sie die BAFA-Förderung Schritt für Schritt
Der Förderantrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Mit BTPV als Fachbetrieb übernehmen wir alle administrativen Schritte für Sie.
Modell auf BAFA-Liste prüfen
Wählen Sie eine Wärmepumpe, die in der aktuellen BAFA-Produktliste geführt ist. BTPV Deutschland verwendet ausschließlich gelistete, zugelassene Modelle namhafter Hersteller wie Bosch, Viessmann, Vaillant oder Stiebel Eltron.
Antrag im BAFA-Portal stellen
Vor Abschluss des Kauf- oder Werkvertrags wird der Förderantrag im Online-Portal des BAFA gestellt (www.bafa.de). Sie erhalten eine Antragsnummer als Nachweis für den Fördervorbehalt.
Installation und Dokumentation
Nach Erhalt der Förderzusage beauftragt der Fachbetrieb die Installation. Alle erforderlichen Nachweise werden gesammelt: Rechnung, Energielabel, Datenblatt, hydraulischer Abgleich (Verfahren B), Fachunternehmererklärung.
Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb von 36 Monaten nach Antragstellung werden alle Dokumente im BAFA-Portal hochgeladen. Nach Prüfung (4–12 Wochen) erfolgt die Auszahlung direkt auf Ihr Konto.
Wichtig: Reihenfolge einhalten
Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der BAFA-Antrag muss zwingend vor dem Abschluss jeglicher Kauf- oder Werkverträge für die geförderte Maßnahme gestellt sein. Planungs- und Beratungskosten dürfen vorab beauftragt werden.
Worauf Sie bei der Modellauswahl achten sollten
Nicht jede BAFA-gelistete Wärmepumpe ist für jedes Haus die beste Wahl. Diese Faktoren sind entscheidend für Effizienz und maximale Förderung.
Vorlauftemperatur prüfen
Wärmepumpen arbeiten am effizientesten bei niedrigen Vorlauftemperaturen (35 °C). Ältere Heizkörper benötigen oft 55–70 °C, prüfen Sie vor Kauf, ob eine Modernisierung des Heizsystems nötig ist.
Kältemittel R290 für Effizienzbonus
Modelle mit natürlichem Kältemittel R290 (Propan) erhalten den BAFA-Effizienzbonus von zusätzlichen 5 %. Propan hat ein GWP (Global Warming Potential) von nur 3, gegenüber 675 bei R32.
Jahresarbeitszahl (JAZ) beachten
Die JAZ gibt an, wie viel Wärme pro eingesetzter Kilowattstunde Strom erzeugt wird. Eine JAZ von 4,0 bedeutet: 4 kWh Wärme aus 1 kWh Strom. Höhere JAZ = geringere Betriebskosten.
Scallierbarkeit mit Photovoltaik
Wärmepumpen mit Smart-Grid-Schnittstelle können günstigen Solarstrom von der eigenen PV-Anlage bevorzugt nutzen. Kombinieren Sie Wärmepumpe und Photovoltaik für maximale Unabhängigkeit.
Schallschutzklasse beachten
Ab 2026 gelten strengere Lärmgrenzwerte für Außengeräte (≤ 60 dB(A) in Wohngebieten). Wählen Sie bereits heute Modelle mit niedrigen Schallleistungspegeln, um zukunftssicher zu sein.
Herstellergarantie und Wartung
Top-gelistete Modelle bieten oft 5–10 Jahre Herstellergarantie. BTPV bietet Wartungsverträge für alle installierten Wärmepumpen, von der Erstinbetriebnahme bis zur jährlichen Inspektion.
So finden Sie die BAFA-Produktliste online
Die offizielle BAFA-Wärmepumpenliste ist kostenlos abrufbar. So navigieren Sie zur aktuellen Liste.
- 1
Rufen Sie www.bafa.de auf und wählen Sie im Menü die Bereiche Energie → Effiziente Gebäude → BEG Einzelmaßnahmen.
- 2
Klicken Sie auf den Abschnitt Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung) und wählen Sie dann Wärmepumpen aus.
- 3
Laden Sie die aktuelle Excel-Produktliste herunter (Dateiname: Produktliste Wärmepumpen BEG EM). Diese wird monatlich aktualisiert.
- 4
Filtern Sie in der Excel-Tabelle nach Hersteller oder Modellbezeichnung. Prüfen Sie auch die Spalten Kältemittel und Effizienzbonus.
- 5
Vergleichen Sie die Modellbezeichnung exakt mit dem Angebot Ihres Fachbetriebs. Auch kleine Abweichungen im Modellnamen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Lassen Sie die Prüfung von einem Fachbetrieb übernehmen
BTPV Deutschland prüft die Listenfähigkeit aller empfohlenen Modelle vor jeder Angebotserstellung automatisch. Sie erhalten von uns ausschließlich Angebote mit aktuell gelisteten, förderfähigen Geräten, ohne eigenen Rechercheaufwand.
Warum Sie mit BTPV die maximale Förderung erhalten
Die BAFA-Produktliste für Wärmepumpen ist der Schlüssel zur staatlichen Heizungsförderung in Deutschland. Wer das richtige Modell wählt, den Antrag rechtzeitig stellt und alle Pflichtdokumente korrekt einreicht, kann bis zu 21.000 € Zuschuss für eine einzige Wärmepumpeninstallation erhalten.
Als zertifizierter Elektromeisterbetrieb und Wärmepumpenspezialist übernimmt BTPV Deutschland für Sie:
- Auswahl eines aktuell BAFA-gelisteten Modells, passend zu Ihrem Gebäude
- Vollständige Antragsstellung im BAFA-Online-Portal vor Vertragsabschluss
- Fachgerechte Installation inkl. hydraulischem Abgleich (Verfahren B)
- Erstellung aller Nachweisdokumente für den Verwendungsnachweis
- Beratung zur optimalen Bonuskombination (Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus)
- Integration mit Ihrer Photovoltaikanlage für maximale Eigenverbrauchsquote
Häufige Fragen zur BAFA-Liste Wärmepumpe
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die BAFA-Produktliste, Förderbedingungen und Antragsstellung 2025.
Was ist die BAFA-Produktliste für Wärmepumpen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine öffentlich zugängliche Liste von Wärmepumpenmodellen, die die technischen Mindestanforderungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Nur Geräte auf dieser Liste sind im Rahmen des BEG-Einzelmaßnahmenprogramms förderfähig. Die Liste wird laufend aktualisiert und enthält Hersteller, Modellbezeichnungen sowie Prüfkennwerte.
Wie finde ich mein Wärmepumpenmodell auf der BAFA-Liste?
Rufen Sie die offizielle BAFA-Website unter bafa.de auf und navigieren Sie zu "BEG - Einzelmassnahmen" > "Waermepumpen" > "Produktliste". Dort koennen Sie nach Hersteller, Modellbezeichnung oder Kaeltemittel filtern. Ihr Fachbetrieb - wie BTPV Deutschland - prueft die Listenfaehigkeit automatisch im Rahmen der Planung und waehlt ausschliesslich gelistete Geraete aus.
Muss ich den Förderantrag vor oder nach dem Kauf stellen?
Der Förderantrag muss zwingend vor dem Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags (Kaufvertrag/Werkvertrag) gestellt und genehmigt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen können vorab beauftragt werden. BTPV stellt den Antrag für Sie, bevor wir den Installationsauftrag offiziell annehmen.
Bekomme ich den Effizienzbonus automatisch für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Nein. Der Effizienzbonus von 5 % muss aktiv beantragt werden und gilt nur, wenn die Wärmepumpe entweder ein natürliches Kältemittel (z. B. R290 Propan, R744 CO₂) verwendet oder die Wärmequelle Wasser, Erde oder Abwasser ist. Standard-Luft-Wasser-Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln wie R32 erhalten den Bonus nicht automatisch, außer das Modell erfüllt explizit einen der genannten Kriterien.
Kann ich Wärmepumpenförderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja, mit Einschränkungen. Die BEG-Förderung des BAFA kann mit zinsgünstigen KfW-Krediten kombiniert werden (z. B. KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude, Kredit). Eine Kombination mit anderen Investitionszuschüssen für dieselbe Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen. Landesförderprogramme (z. B. NRW.BANK, BESH Bayern) können zusätzlich beantragt werden, sofern keine Doppelförderung entsteht.
Wie lange dauert die BAFA-Auszahlung nach dem Einreichen der Nachweise?
Nach vollständiger Einreichung aller Verwendungsnachweise (Rechnungen, Fachunternehmererklärung, Energielabel, ggf. hydraulischer Abgleich) dauert die Bearbeitung beim BAFA in der Regel 4–12 Wochen. In Stoßzeiten (z. B. nach Förderanpassungen) kann es länger dauern. Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Bankkonto des Antragstellers.
Ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht für die Wärmepumpenförderung?
Ja. Seit 2023 ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (mit Wohnflächenberechnung und individueller Heizkörperauslegung) eine Pflichtmaßnahme für alle geförderten Heizungstauschwettbewerbe einschließlich Wärmepumpen. Dieser muss von einem Fachbetrieb dokumentiert und im Verwendungsnachweis belegt werden. BTPV Deutschland führt den hydraulischen Abgleich standardmäßig durch.
Was passiert, wenn mein Wärmepumpenmodell nach dem Kauf von der BAFA-Liste gestrichen wird?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung und Genehmigung. Wenn Ihr Förderantrag genehmigt wurde und das Gerät zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Liste stand, verlieren Sie den Förderanspruch nicht durch eine spätere Streichung. Kaufen Sie jedoch nach einer Listenstreichung, entfällt die Förderfähigkeit. Ihr Fachbetrieb sollte daher die aktuelle Listenfähigkeit kurz vor Auftragserteilung verifizieren.
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