Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage – Was Sie wissen müssen
Nach der Installation einer Photovoltaikanlage ist die Inbetriebnahme der letzte Schritt, bevor die Anlage offiziell Strom produziert und dieser ins Netz eingespeist oder im Haushalt genutzt werden kann. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur Inbetriebnahme wissen müssen – von den technischen Voraussetzungen bis hin zu den rechtlichen Pflichten.
Was bedeutet die Inbetriebnahme einer PV-Anlage?
Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage bezeichnet den Moment, in dem die Anlage zum ersten Mal Strom erzeugt und dieser genutzt oder gespeichert wird. Dies markiert den offiziellen Betriebsstart. Vor der Inbetriebnahme muss die Anlage beim Netzbetreiber, der Bundesnetzagentur und dem Finanzamt gemeldet werden.
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme
Bevor Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die vollständige Montage aller PV-Module und Wechselrichter
- Der Anschluss der Anlage ans Stromnetz
- Die Prüfung durch eine Elektrofachkraft gemäß den Normen DIN VDE 0100-600 und DIN EN 62446-1
- Abschluss aller sicherheitsrelevanten Prüfungen und Dokumentationen
- Erstellung einer vollständigen Anlagendokumentation
Welche Prüfungen sind notwendig?
Vor der Inbetriebnahme sind verschiedene Prüfungen notwendig, um die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Anlage zu gewährleisten:
- Prüfung der Schutzeinrichtungen: Sicherstellung, dass die Anlage bei Netzausfällen oder Störungen korrekt reagiert.
- Übereinstimmung mit Planungsunterlagen: Überprüfung, ob die Anlage den eingereichten Unterlagen entspricht.
- Anlaufprüfung des PV-Zählers: Sicherstellung, dass der Zähler korrekt funktioniert und der erste Zählerstand erfasst wird.
- Installation der Messanlage: Überprüfung, ob die Messeinrichtungen nach den Vorgaben des Netzbetreibers installiert sind.
Wichtige Dokumente zur Inbetriebnahme
Für die Inbetriebnahme benötigen Sie folgende Dokumente:
- Übersichtslageplan und Stromlaufplan: Dokumentation der technischen Gegebenheiten
- Prüf- und Messprotokolle: Nachweis der korrekten Installation und Funktion
- Inbetriebnahmeprotokoll: Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und der Erstinbetriebnahme
- Anmeldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur: Bestätigung der Betriebsbereitschaft und Registrierung im Marktstammdatenregister
Ab wann darf die PV-Anlage eingeschaltet werden?
Die PV-Anlage darf erst nach der Inbetriebnahme eingeschaltet werden. Vorher müssen die Elektrofachkraft und der Netzbetreiber die Installation geprüft und freigegeben haben. Eine Inbetriebnahme vor dem Zählerwechsel ist unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtliche Bedeutung der Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme hat auch rechtliche Relevanz: Sie markiert den Beginn der Einspeisevergütung und bringt Pflichten mit sich. Dazu gehört die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Finanzamt. PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sind seit 2022 von der Einkommen- und Gewerbesteuer befreit.
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