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KfW-Heizungsförderung 2026: Wärmepumpe bis 70 % gefördert

KfW-Heizungsförderung 2026: Wärmepumpe bis 70 % gefördert

Alles Wichtige zum KfW-Zuschuss 458 (gültig ab 10.12.2025) – Förderbausteine, Höchstbeträge, Ablauf und ein konkretes Rechenbeispiel für Ihr Zuhause.

Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung

Mit der „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (KfW-Zuschuss 458) fördert der Bund den Einbau effizienter, klimafreundlicher Wärmeerzeuger. Wer seine alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann einen Großteil der Kosten erstattet bekommen – ausgezahlt direkt aufs Konto. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie viel drin ist und wie Sie an den Zuschuss kommen.

Stand: 12/2025, gültig ab 10.12.2025. Grundlage ist das KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458. Die Förderung erfolgt nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.

Die Förderbausteine

So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, die sich kombinieren lassen – gedeckelt bei 70 %.

FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Basis für alle förderfähigen Wärmeerzeuger (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie).
Effizienzbonus+ 5 %Wärmepumpe mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser – oder mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290 / Propan).
Klimageschwindigkeitsbonus+ 20 %Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Gilt bis 31.12.2028 (danach 17 %).
Einkommensbonus+ 30 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
Maximale Förderquote70 %Grundförderung + Boni zusammen – mehr als 70 % der förderfähigen Kosten sind nicht möglich.
Emissionsminderungszuschlag2.500 €Pauschal, nur für Biomasseanlagen mit nachgewiesenem Staubgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³ – zusätzlich zur 70-%-Grenze.
Förderhöchstbeträge

Welche Kosten werden berücksichtigt?

  • 1. Wohneinheit30.000 €
  • 2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €
  • ab 7. Wohneinheitje 8.000 €
  • Mindestinvestition300 € (brutto)

Die Beträge sind die maximal förderfähigen Kosten – die Förderquote (bis 70 %) wird auf diese Summe angewendet.

Rechenbeispiel

Wärmepumpe statt Ölheizung

Einfamilienhaus, Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung gegen eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290).

Förderfähige Kosten30.000 €
Grundförderung30 %
+ Effizienzbonus5 %
+ Klimageschwindigkeitsbonus20 %
Förderquote gesamt55 %
Ihr Zuschuss
16.500 €
Eigenanteil: 13.500 €

Mit zusätzlichem Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €) greift die 70-%-Obergrenze – das wären 21.000 € Zuschuss. Beispielwerte, keine verbindliche Förderzusage.

So funktioniert's

In 6 Schritten zum Zuschuss

Wichtig: erst Vertrag und Antrag, dann Baubeginn. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

01
01

Bestätigung zum Antrag (BzA)

Ein Energie-Effizienz-Experte oder Ihr Fachunternehmen – z. B. BTPV – erstellt die BzA mit geplanter Heizung und förderfähigen Kosten.

02
02

Vertrag mit Bedingung

Sie schließen einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung der KfW-Zusage steht.

03
03

Zuschuss beantragen

Im Kundenportal „Meine KfW“ wählen Sie das Produkt 458 und laden BzA sowie Vertrag hoch – vor Vorhabenbeginn.

04
04

Vorhaben durchführen

Nach Erhalt der Zusage starten wir mit Planung und Installation Ihrer neuen Heizung.

05
05

Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Ihr Fachunternehmen bzw. der Energieberater bestätigt die ordnungsgemäße Umsetzung und erstellt die BnD.

06
06

Zuschuss erhalten

Sie identifizieren sich in „Meine KfW“, reichen Rechnungen und BnD ein – der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.

Antragsberechtigung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind im Grundbuch eingetragene GbR.

Selbstnutzende Eigentümer

Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die selbst dort wohnen.

Mehrfamilienhäuser & WEG

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum).

Vermietende Eigentümer

Eigentümer vermieteter oder nicht selbst genutzter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

Förderfähige Heizungstechnik

Diese Anlagen werden gefördert

Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.

Elektrische Wärmepumpen

Luft-, Erd- und Wasser-Wärmepumpen – der Schwerpunkt der Förderung und unsere Kernkompetenz.

Solarthermische Anlagen

Warmwasser- und Heizungsunterstützung über die Kraft der Sonne.

Biomasseheizungen

Pellet- und Holzheizungen – kombinierbar mit Solar oder Wärmepumpe.

Brennstoffzellenheizungen

Strom und Wärme gleichzeitig aus Wasserstoff/Erdgas erzeugen.

Wasserstofffähige Heizungen

Förderung der Investitionsmehrkosten für H₂-Readiness.

Gebäude- & Wärmenetzanschluss

Anschluss an ein bestehendes oder neues Wärme-/Gebäudenetz.

Nicht gefördert: Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen.

Gut zu wissen

Wichtige Regeln & Fristen

Reihenfolge beachten

Vertrag (mit Bedingung) → Antrag → Zusage → Baubeginn. Wer vorher startet, verliert die Förderung.

36 Monate Zeit

Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage muss das Vorhaben abgeschlossen, der Nachweis binnen 6 Monaten eingereicht sein.

Nur ein Antrag pro Maßnahme

Für dieselben Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden – entweder bei der KfW oder beim BAFA.

Kombinationen

Mit öffentlichen Mitteln bis 60 % kombinierbar, Ergänzungskredit 358/359 möglich. Nicht mit steuerlicher Förderung (§ 35a/§ 35c EStG).

FAQ

Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung

Die wichtigsten Antworten rund um Zuschusshöhe, Boni, Ablauf und Fristen.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?+

Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit Effizienzbonus (+5 %), Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) und Einkommensbonus (+30 %) sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich – das ist die gesetzliche Obergrenze.

Was sind die förderfähigen Höchstkosten?+

Für die erste Wohneinheit werden bis zu 30.000 € berücksichtigt, für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € und ab der 7. je 8.000 €. Bei 70 % Förderung auf 30.000 € entspricht das einem Zuschuss von bis zu 21.000 € für ein Einfamilienhaus.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?+

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) bzw. eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Bis 31.12.2028 sind es 20 %, danach 17 %.

Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?+

Ja. Der Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung aus. Deshalb schließen Sie zuerst einen Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (KfW-Zusage) ab, beantragen den Zuschuss in „Meine KfW“ und starten erst nach der Zusage.

Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?+

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist bis 60 % der Investitionskosten möglich, der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist kombinierbar. Eine gleichzeitige steuerliche Förderung nach § 35a/§ 35c EStG ist ausgeschlossen, und für dieselben Kosten darf nur ein Antrag (KfW oder BAFA) gestellt werden.

Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?+

Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zusage. Die Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ einzureichen.

Übernimmt BTPV die Förderabwicklung?+

Als Fachunternehmen begleiten wir Sie von der Bestätigung zum Antrag (BzA) über die normgerechte Installation bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD) – damit Ihr Zuschuss reibungslos ausgezahlt wird.

Quelle: KfW-Merkblatt „Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude“, Stand 12/2025. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Förder- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Bedingungen unter kfw.de/458. Stand der Angaben: gültig ab 10.12.2025.

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