
KfW-Heizungsförderung 2026: Wärmepumpe bis 70 % gefördert
Alles Wichtige zum KfW-Zuschuss 458 (gültig ab 10.12.2025) – Förderbausteine, Höchstbeträge, Ablauf und ein konkretes Rechenbeispiel für Ihr Zuhause.
Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre neue Heizung
Mit der „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (KfW-Zuschuss 458) fördert der Bund den Einbau effizienter, klimafreundlicher Wärmeerzeuger. Wer seine alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann einen Großteil der Kosten erstattet bekommen – ausgezahlt direkt aufs Konto. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie viel drin ist und wie Sie an den Zuschuss kommen.
Stand: 12/2025, gültig ab 10.12.2025. Grundlage ist das KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458. Die Förderung erfolgt nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.
So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, die sich kombinieren lassen – gedeckelt bei 70 %.
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Basis für alle förderfähigen Wärmeerzeuger (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie). |
| Effizienzbonus | + 5 % | Wärmepumpe mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser – oder mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290 / Propan). |
| Klimageschwindigkeitsbonus | + 20 % | Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Gilt bis 31.12.2028 (danach 17 %). |
| Einkommensbonus | + 30 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € pro Jahr. |
| Maximale Förderquote | 70 % | Grundförderung + Boni zusammen – mehr als 70 % der förderfähigen Kosten sind nicht möglich. |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € | Pauschal, nur für Biomasseanlagen mit nachgewiesenem Staubgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³ – zusätzlich zur 70-%-Grenze. |
Welche Kosten werden berücksichtigt?
- 1. Wohneinheit30.000 €
- 2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €
- ab 7. Wohneinheitje 8.000 €
- Mindestinvestition300 € (brutto)
Die Beträge sind die maximal förderfähigen Kosten – die Förderquote (bis 70 %) wird auf diese Summe angewendet.
Wärmepumpe statt Ölheizung
Einfamilienhaus, Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung gegen eine Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290).
Mit zusätzlichem Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €) greift die 70-%-Obergrenze – das wären 21.000 € Zuschuss. Beispielwerte, keine verbindliche Förderzusage.
In 6 Schritten zum Zuschuss
Wichtig: erst Vertrag und Antrag, dann Baubeginn. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Ein Energie-Effizienz-Experte oder Ihr Fachunternehmen – z. B. BTPV – erstellt die BzA mit geplanter Heizung und förderfähigen Kosten.
Vertrag mit Bedingung
Sie schließen einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung der KfW-Zusage steht.
Zuschuss beantragen
Im Kundenportal „Meine KfW“ wählen Sie das Produkt 458 und laden BzA sowie Vertrag hoch – vor Vorhabenbeginn.
Vorhaben durchführen
Nach Erhalt der Zusage starten wir mit Planung und Installation Ihrer neuen Heizung.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Ihr Fachunternehmen bzw. der Energieberater bestätigt die ordnungsgemäße Umsetzung und erstellt die BnD.
Zuschuss erhalten
Sie identifizieren sich in „Meine KfW“, reichen Rechnungen und BnD ein – der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind im Grundbuch eingetragene GbR.
Selbstnutzende Eigentümer
Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die selbst dort wohnen.
Mehrfamilienhäuser & WEG
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum).
Vermietende Eigentümer
Eigentümer vermieteter oder nicht selbst genutzter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.
Diese Anlagen werden gefördert
Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.
Elektrische Wärmepumpen
Luft-, Erd- und Wasser-Wärmepumpen – der Schwerpunkt der Förderung und unsere Kernkompetenz.
Solarthermische Anlagen
Warmwasser- und Heizungsunterstützung über die Kraft der Sonne.
Biomasseheizungen
Pellet- und Holzheizungen – kombinierbar mit Solar oder Wärmepumpe.
Brennstoffzellenheizungen
Strom und Wärme gleichzeitig aus Wasserstoff/Erdgas erzeugen.
Wasserstofffähige Heizungen
Förderung der Investitionsmehrkosten für H₂-Readiness.
Gebäude- & Wärmenetzanschluss
Anschluss an ein bestehendes oder neues Wärme-/Gebäudenetz.
Nicht gefördert: Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen.
Wichtige Regeln & Fristen
Reihenfolge beachten
Vertrag (mit Bedingung) → Antrag → Zusage → Baubeginn. Wer vorher startet, verliert die Förderung.
36 Monate Zeit
Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage muss das Vorhaben abgeschlossen, der Nachweis binnen 6 Monaten eingereicht sein.
Nur ein Antrag pro Maßnahme
Für dieselben Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden – entweder bei der KfW oder beim BAFA.
Kombinationen
Mit öffentlichen Mitteln bis 60 % kombinierbar, Ergänzungskredit 358/359 möglich. Nicht mit steuerlicher Förderung (§ 35a/§ 35c EStG).
Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung
Die wichtigsten Antworten rund um Zuschusshöhe, Boni, Ablauf und Fristen.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?+
Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit Effizienzbonus (+5 %), Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) und Einkommensbonus (+30 %) sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich – das ist die gesetzliche Obergrenze.
Was sind die förderfähigen Höchstkosten?+
Für die erste Wohneinheit werden bis zu 30.000 € berücksichtigt, für die 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € und ab der 7. je 8.000 €. Bei 70 % Förderung auf 30.000 € entspricht das einem Zuschuss von bis zu 21.000 € für ein Einfamilienhaus.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?+
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) bzw. eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Bis 31.12.2028 sind es 20 %, danach 17 %.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?+
Ja. Der Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung aus. Deshalb schließen Sie zuerst einen Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (KfW-Zusage) ab, beantragen den Zuschuss in „Meine KfW“ und starten erst nach der Zusage.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?+
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist bis 60 % der Investitionskosten möglich, der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist kombinierbar. Eine gleichzeitige steuerliche Förderung nach § 35a/§ 35c EStG ist ausgeschlossen, und für dieselben Kosten darf nur ein Antrag (KfW oder BAFA) gestellt werden.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?+
Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zusage. Die Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ einzureichen.
Übernimmt BTPV die Förderabwicklung?+
Als Fachunternehmen begleiten wir Sie von der Bestätigung zum Antrag (BzA) über die normgerechte Installation bis zur Bestätigung nach Durchführung (BnD) – damit Ihr Zuschuss reibungslos ausgezahlt wird.
Quelle: KfW-Merkblatt „Zuschuss Nr. 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude“, Stand 12/2025. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Förder- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen KfW-Bedingungen unter kfw.de/458. Stand der Angaben: gültig ab 10.12.2025.
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