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Photovoltaik Einspeisevergütung 2024

Photovoltaik Einspeisevergütung 2024

Aktuelle Vergütungssätze, Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch und alles zur EEG-Förderung im Überblick.

Was ist die Photovoltaik-Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Zahlung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Geregelt ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit 2000 regelmäßig angepasst wird. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert, zum Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt.

Mit dem EEG 2023 wurden die Vergütungssätze angehoben, um die Energiewende zu beschleunigen. Gleichzeitig wurde eine halbjährliche Degression von 1 % eingeführt: Wer früher installiert, sichert sich dauerhaft höhere Sätze. Seit dem 1. August 2024 gelten neue Sätze, die bis Ende Januar 2025 in Kraft bleiben.

8,03 ct

Überschuss bis 10 kWp (Aug 2024)

12,73 ct

Volleinspeisung bis 10 kWp (Aug 2024)

20 Jahre

Garantierte Vergütungsdauer nach EEG

Aktuelle Sätze

Einspeisevergütung 2024 & 2025 im Überblick

Die Vergütungssätze gelten jeweils für Halbjahresperioden und sinken um 1 % pro Halbjahr. Stichtage: 1. Februar und 1. August.

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisungZeitraum
Bis 10 kWp8,03 ct/kWh12,73 ct/kWhAug 2024, Jan 2025
10 – 40 kWp6,95 ct/kWh10,68 ct/kWhAug 2024, Jan 2025
40 – 100 kWp5,74 ct/kWh10,68 ct/kWhAug 2024, Jan 2025
Bis 10 kWp7,95 ct/kWh12,60 ct/kWhFeb 2025, Jul 2025
10 – 40 kWp6,88 ct/kWh10,57 ct/kWhFeb 2025, Jul 2025
40 – 100 kWp5,68 ct/kWh10,57 ct/kWhFeb 2025, Jul 2025

Quellen: § 21 EEG 2023 i. V. m. Anlage 1. Alle Angaben ohne Gewähr. Für Anlagen über 100 kWp gilt verpflichtende Direktvermarktung (keine feste EEG-Vergütung).

Volleinspeisung: Wann sinnvoll?

Der Volleinspeisetarif (12,73 ct/kWh) klingt attraktiv, liegt aber weit unter dem Netzstrombezugspreis von ca. 28–35 ct/kWh. Eigenverbrauch lohnt sich daher in nahezu allen Fällen mehr. Volleinspeisung empfiehlt sich nur bei sehr geringem Eigenverbrauch (unter 20 %) oder bei kleinen Anlagen ohne Speicheroption.

Historische Entwicklung

Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Die Vergütung sinkt seit Jahren kontinuierlich, ein Beweis für die sinkenden Solarstromkosten. Doch die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen ist gestiegen, da Strompreise deutlich zugelegt haben.

JahrVergütungssatzHinweis
201213,50 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss
201512,31 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss
201812,20 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss
20209,87 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss
20218,16 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss
20228,20 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss
20238,20 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss
20248,03 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss (Aug)
20257,95 ct/kWhBis 10 kWp, Überschuss (Feb)

Wichtige Erkenntnis zur Wirtschaftlichkeit

Obwohl die Einspeisevergütung seit 2012 von ca. 13,5 ct auf 8,03 ct gesunken ist, sind PV-Anlagen heute wirtschaftlicher denn je: Die Modulpreise sanken um über 80 %, während der Haushaltsstrom von ca. 25 ct auf 30–35 ct/kWh gestiegen ist. Der Eigenverbrauch macht heute den größten wirtschaftlichen Unterschied.

Eigenverbrauch vs. Einspeisung

Was lohnt sich mehr in 2024?

Die Rechnung ist eindeutig: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung fast immer, besonders in Kombination mit Wärmepumpe, Speicher oder Elektrofahrzeug.

Stromkosten sparen

Eigenverbrauchter Solarstrom kostet Sie effektiv 0 ct/kWh, Sie sparen ca. 28–35 ct/kWh Netzstrompreis. Das ist viermal so viel wie die Einspeisevergütung.

Speicher erhöht Quote

Mit einem Batteriespeicher steigern Sie die Eigenverbrauchsquote von typisch 30 % auf bis zu 70–80 %. Die Amortisationszeit eines 10-kWh-Speichers liegt bei 8–12 Jahren.

Unabhängigkeit

Je mehr Sie selbst verbrauchen, desto weniger sind Sie von steigenden Netzstrompreisen abhängig. Autarkiegrade von 50–80 % sind für Einfamilienhäuser realistisch.

Wärmepumpe & E-Auto

Kombinieren Sie Ihre PV-Anlage mit einer Wärmepumpe oder einem Elektrofahrzeug, erreichen Sie Eigenverbrauchsquoten von bis zu 90 %. Die Wärmepumpe allein verbraucht 3.000–6.000 kWh/Jahr.

Rechenbeispiel: 10 kWp Anlage, 9.500 kWh Jahresertrag

SzenarioEigenverbrauchEingespeistJährlicher NutzenAmortisation
Ohne Speicher, 30 % EV2.850 kWh6.650 kWh~1.390 €798 € EV-Ersparnis + 534 € Vergütungca. 10–12 Jahre
Mit 10-kWh-Speicher, 65 % EV6.175 kWh3.325 kWh~2.000 €1.729 € EV-Ersparnis + 267 € Vergütungca. 11–14 Jahre (inkl. Speicher)
Volleinspeisung, 100 % Netz0 kWh9.500 kWh~1.209 €9.500 × 12,73 ct (zzgl. Netzstrombezug)ca. 13–15 Jahre

Berechnungsgrundlage: Netzstrompreis 28 ct/kWh, Anlagenpreis 10 kWp ohne Speicher ca. 14.000 €, mit 10-kWh-Speicher ca. 22.000 €. Ohne Steuer- und Förderoptimierungen. Individualberatung empfohlen.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie die Einspeisevergütung

Von der Inbetriebnahme bis zur ersten Vergütungszahlung: Wir erklären den gesamten Prozess.

01

Marktstammdatenregister (MaStR)

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und online unter mastr.bnetza.de möglich.

02

Anmeldung beim Netzbetreiber

Melden Sie die Anlage beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) an. Dieser prüft die technische Eignung, stellt einen Netzanschlussvertrag bereit und beauftragt ggf. den Einbau eines bidirektionalen Zählers.

03

Einspeisevertrag abschließen

Mit dem Netzbetreiber oder einem Direktvermarkter schließen Sie einen Einspeisevertrag ab. Für Anlagen bis 100 kWp haben Sie Anspruch auf die gesetzlich fixierte EEG-Vergütung, Sie können aber auch Direktvermarktungsmodelle wählen.

04

Steuerliche Anmeldung (Finanzamt)

Seit 2023 entfällt für die meisten Privatpersonen die Einkommensteuerflicht auf Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp (§ 3 Nr. 72 EStG). Dennoch empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater, wenn eine Volleinspeisung oder gewerbliche Nutzung vorliegt.

05

Erste Abrechnung & laufende Meldung

Der Netzbetreiber rechnet die eingespeiste Energie monatlich oder quartalsweise ab. Erträge werden automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Jährliche Einspeisemengen müssen im Rahmen der Steuererklärung ggf. angegeben werden.

BTPV übernimmt den Papierkram für Sie

Als Elektromeisterbetrieb kümmern wir uns um die vollständige Anmeldung Ihrer Anlage, von der MaStR-Registrierung über den Netzanschlussvertrag bis zur Inbetriebnahmebescheinigung. Sie erhalten alle Unterlagen digital und unterschriftsreif.

Regelungen & Besonderheiten

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Das EEG enthält einige wichtige Sonderregelungen, die für Haushalte und Gewerbetreibende relevant sind.

Einkommensteuerbefreiung ab 2023

Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind seit dem 1. Januar 2023 vollständig einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Keine Gewinnermittlung, keine Steuererklärungspflicht für diesen Teil mehr.

Nullsteuersatz beim Kauf

Seit dem 1. Januar 2023 gilt 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen, Speichern und Wechselrichtern auf Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG). Das spart bei einer 10-kWp-Anlage typisch 2.000–3.000 €.

Halbjährliche Degression

Zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres sinken die Vergütungssätze um jeweils 1 %. Bei 20 Jahren garantierter Laufzeit lohnt es sich, frühzeitig zu installieren, um den höheren Satz dauerhaft zu sichern.

Anlagen über 100 kWp

Für Anlagen über 100 kWp gilt verpflichtende Direktvermarktung, die feste EEG-Vergütung entfällt. Stattdessen wird der Strom am Spotmarkt vermarktet, ergänzt durch die Managementprämie. Anlagen 100–750 kWp können die "gleitende Marktprämie" nutzen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Seit 2024 ermöglicht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern, Solarstrom direkt unter Bewohnern zu verteilen, ohne aufwendige Mieterstrommodelle. Nicht verbrauchter Strom wird normal eingespeist.

Nach 20 Jahren: Was dann?

Nach Ablauf der EEG-Vergütung können Sie Ihren Strom weiter einspeisen, zum variablen Marktwert oder via Direktvermarktungsaggregator. Oder Sie modernisieren die Anlage und registrieren sie neu, um wieder volle Vergütung zu erhalten. Eigenverbrauch bleibt in jedem Fall lukrativ.

Ist die Einspeisevergütung noch attraktiv?

Ja, auch wenn die Vergütungssätze seit ihrem Höhepunkt gesunken sind, ist eine PV-Anlage heute wirtschaftlich attraktiver denn je. Der Haupthebel liegt im Eigenverbrauch: Statt 8 ct/kWh Einspeisevergütung sparen Sie 28–35 ct/kWh Netzstrombezug. Mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Elektrofahrzeug steigern Sie die Eigenverbrauchsquote auf 65–90 %.

Als Elektromeisterbetrieb aus der Region planen und installieren wir Ihre Photovoltaikanlage fachgerecht, von der Dimensionierung über die vollständige Anmeldung (MaStR, Netzbetreiber) bis zur Inbetriebnahme. Wir sorgen dafür, dass Sie von Anfang an die maximale Einspeisevergütung und die besten Eigenverbrauchswerte erzielen.

FAQ

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Vergütungssätze, Anmeldung und Wirtschaftlichkeit.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung für meine Anlage?

Die EEG-Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme garantiert. Der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, ist für diese 20 Jahre fest. Eine Anlage, die im August 2024 in Betrieb geht, erhält also 20 Jahre lang 8,03 ct/kWh (bis 10 kWp, Überschusseinspeisung).

Was ist der Unterschied zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung?

Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie den erzeugten Solarstrom zunächst selbst und speisen nur den nicht benötigten Überschuss ins Netz ein. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, auch wenn Sie zu Hause Strom verbrauchen, Sie beziehen dann zusätzlich Netzstrom. Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei sehr günstigen Vergütungssätzen und hohem Netzstrombezug zu Niedrigpreisen, was aktuell kaum der Fall ist.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Seit dem 1. Januar 2023 sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 15 kWp je Wohneinheit (Mehrfamilienhaus, max. 100 kWp) einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Für größere Anlagen oder gewerbliche Betreiber gelten weiterhin normale Versteuerungspflichten. Umsatzsteuerlich gilt seit 2023 der Nullsteuersatz beim Kauf der Anlage.

Was passiert nach 20 Jahren, nach Auslaufen der EEG-Förderung?

Nach Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung können Sie den Strom weiterhin einspeisen, erhalten aber keine garantierte Vergütung mehr. Optionen sind: (1) Direktvermarktung über Aggregatoren, (2) Volleinspeisung zum Marktwert über den Netzbetreiber, (3) ausschließlicher Eigenverbrauch oder (4) Modernisierung und Neuregistrierung der Anlage. Anlagen aus 2000/2001 durchlaufen diesen Schritt bereits heute.

Wann lohnt sich Volleinspeisung statt Eigenverbrauch?

Volleinspeisung lohnt sich nur, wenn der Volleinspeisetarif (12,73 ct/kWh) den ersparten Netzstromeinkauf übersteigt. Da Haushaltsstrom aktuell 28–35 ct/kWh kostet, ist Eigenverbrauch in fast allen Fällen wirtschaftlich vorteilhafter. Volleinspeisung kann sinnvoll sein bei: sehr niedrigem Eigenverbrauch (z. B. Ferienhaus), sehr kleinen Anlagen bis 10 kWp oder wenn kein Speicher vorhanden ist und der Eigenverbrauch unter 20 % liegt.

Muss ich meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?

Ja, die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Ohne Registrierung besteht kein Anspruch auf die Einspeisevergütung nach EEG. BTPV unterstützt Sie bei diesem Prozess und übernimmt die Anmeldung auf Wunsch.

Wie hoch ist die jährliche Degression der Einspeisevergütung?

Das EEG 2023 sieht eine halbjährliche Absenkung von 1 % vor. Das entspricht einer jährlichen Degression von ca. 2 %. Wer früher baut, sichert sich langfristig höhere Vergütungssätze für die gesamten 20 Jahre. Die Absenkung tritt jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres in Kraft.

Kann ich als Mieter oder WEG-Mitglied von der Einspeisevergütung profitieren?

Ja, über das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV, seit 2024) oder Mieterstromprojekte können auch Mieter von einer PV-Anlage auf dem Dach ihres Gebäudes profitieren. Der Vermieter oder die WEG betreibt die Anlage und gibt den Solarstrom zu einem Mieterstrombonuspreisgedämpft weiter. Die Einspeisevergütung für nicht verbrauchten Strom erhält der Anlagenbetreiber.

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