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Wallbox Abschreibung und Nutzungsdauer – Alles, was Sie wissen müssen

By Oktober 24, 2024No Comments

 

Wallbox Abschreibung: Nutzungsdauer und steuerliche Vorteile für E-Ladestationen

Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, und immer mehr Haushalte und Unternehmen entscheiden sich für die Installation einer Wallbox. Doch wie funktioniert die steuerliche Abschreibung einer Wallbox und welche Nutzungsdauer ist zu berücksichtigen? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Details zur Abschreibung und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen können.

Wie funktioniert die Abschreibung einer Wallbox?

Bei der Installation einer Wallbox handelt es sich in der Regel um eine betriebsbedingte Anschaffung, die steuerlich abgeschrieben werden kann. Die Abschreibung erfolgt über die sogenannte „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“, also den Zeitraum, in dem die Wallbox üblicherweise genutzt wird. Die Kosten für die Wallbox, einschließlich Installation und Inbetriebnahme, werden über diese Nutzungsdauer verteilt, sodass jährlich ein bestimmter Prozentsatz abgeschrieben wird.

Welche Nutzungsdauer gilt für Wallboxen?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Wallbox variiert je nach Einsatzbereich. Das Finanzministerium Thüringen hat im Jahr 2021 festgelegt, dass folgende Nutzungsdauern für Ladeinfrastrukturen gelten:

  • Wallboxen für den privaten und gewerblichen Gebrauch: 6 bis 10 Jahre
  • Öffentlich zugängliche Ladesäulen: 6 bis 10 Jahre

Diese Vorgaben erlauben es, die Abschreibung flexibel zu gestalten, je nach den spezifischen Anforderungen und Nutzung der Ladeinfrastruktur. In der Praxis entscheiden sich viele Unternehmen für eine Abschreibung über 8 Jahre, was einer linearen Abschreibung von 12,5 % pro Jahr entspricht.

Praxisbeispiel zur Abschreibung einer Wallbox

Angenommen, ein Unternehmen installiert im Januar 2024 eine Wallbox für betriebliche Zwecke. Die Anschaffungskosten betragen inklusive Installation 5.000 Euro. Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 8 Jahren ergibt sich folgende jährliche Abschreibung:

  • Abschreibung pro Jahr: 5.000 Euro / 8 Jahre = 625 Euro pro Jahr

In diesem Beispiel wird die Wallbox jährlich mit 625 Euro abgeschrieben, bis die Anschaffungskosten nach 8 Jahren vollständig abgesetzt sind.

Was sind steuerliche Vorteile bei Wallboxen?

Die Anschaffung einer Wallbox bietet nicht nur praktische Vorteile, sondern auch steuerliche. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Abschreibung als Betriebsvorrichtung: Bei geschäftlicher Nutzung, beispielsweise zur Versorgung von Dienstfahrzeugen, kann die Wallbox als Betriebsvorrichtung abgeschrieben werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens auf die Lieferung von Strom ausgelegt ist, wie etwa bei Lieferdiensten mit E-Fahrzeugen.
  • Unabhängige Abschreibung vom Gebäude: Wallboxen gelten als eigenständige Betriebsvorrichtung und werden daher unabhängig vom Gebäude abgeschrieben. Dies erleichtert die bilanzielle Erfassung und ermöglicht eine flexible Abschreibung.
  • Steuerliche Förderung: In einigen Fällen können Zuschüsse oder Förderungen für die Installation einer Wallbox in Anspruch genommen werden, was die Anschaffungskosten zusätzlich senken kann.

Abschreibung und Sonderfälle: Was Sie beachten sollten

Wenn eine Wallbox als Betriebsvorrichtung genutzt wird, ist sie steuerlich anders zu behandeln als bei rein privater Nutzung. Wichtig ist hierbei, dass die Wallbox bei betrieblicher Nutzung unabhängig vom Gebäude oder Parkplatz bilanziert und abgeschrieben wird. Für Unternehmer, deren Geschäftszweck auf die Bereitstellung von Strom oder E-Mobilität ausgelegt ist, bietet diese Unabhängigkeit steuerliche Vorteile.

Zudem können in bestimmten Fällen Sonderabschreibungen geltend gemacht werden, die eine schnellere Abschreibung ermöglichen. Dies hängt von der konkreten betrieblichen Nutzung und den steuerlichen Regelungen ab.

Fazit: Abschreibung von Wallboxen sinnvoll nutzen

Die Abschreibung einer Wallbox bietet eine attraktive Möglichkeit, die Anschaffungskosten steuerlich zu berücksichtigen. Mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 6 bis 10 Jahren lassen sich die Kosten gleichmäßig über die Jahre verteilen. Unternehmen, die Wallboxen für betriebliche Zwecke nutzen, profitieren zusätzlich von steuerlichen Vorteilen, da diese als Betriebsvorrichtung gelten. Informieren Sie sich frühzeitig über die steuerlichen Möglichkeiten und optimieren Sie Ihre Investition in eine nachhaltige Ladeinfrastruktur.

Möchten Sie mehr über die steuerlichen Vorteile von Wallboxen erfahren? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

 

Julia Schneider

Leiterin des Bereichs Erneuerbare Energien bei BTPV Deutschland

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