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Mehrwertsteuer bei Photovoltaikanlagen 2024 – Steuerliche Vorteile für Betreiber

By Oktober 24, 2024No Comments

 

Mehrwertsteuer bei Photovoltaikanlagen 2024 – Was Sie wissen müssen

Im Jahr 2024 profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen. Ein zentraler Vorteil ist der sogenannte Nullsteuersatz, der für den Kauf, die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen gilt. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was der Nullsteuersatz bedeutet, welche Sonderfälle es gibt und für wen die steuerlichen Erleichterungen gelten.

Was ist der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen?

Der Nullsteuersatz wurde im Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und bedeutet, dass auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer mehr erhoben wird. Der Satz gilt für alle wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie Solarmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher. Der Nullsteuersatz gilt weiterhin für das gesamte Jahr 2024.

Wer profitiert von der Steuerbefreiung?

Die Steuerbefreiung gilt für alle Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, Gewerbe- oder öffentlichen Gebäuden installiert sind. Auch Nebengebäude wie Garagen oder Carports sind eingeschlossen.
Die Steuerbefreiung umfasst:

  • Den Kauf der Photovoltaikanlage und aller wesentlichen Komponenten
  • Die Lieferung und Installation der Anlage
  • Den Kauf und die Installation von Stromspeichern

Wichtig: Der Nullsteuersatz gilt automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden.

Welche Sonderfälle gibt es?

Es gibt einige Ausnahmen und Besonderheiten, die beim Kauf und Betrieb einer Photovoltaikanlage beachtet werden sollten:

  • Vermietung von PV-Anlagen: Bei der Vermietung von Photovoltaikanlagen greift die Steuerbefreiung in der Regel nicht. Die steuerliche Behandlung hängt jedoch von den Vertragsbedingungen ab. Wenn Sie nach der Mietzeit automatisch Eigentümer der Anlage werden, gilt der Nullsteuersatz.
  • Balkonkraftwerke: Diese kleinen Stecker-Solaranlagen waren bereits vor Einführung des Nullsteuersatzes von der Mehrwertsteuer befreit. Hier ändert sich auch 2024 nichts.
  • Mobile Solarmodule: Solarmodule, die hauptsächlich für Camping- und Outdoorzwecke verwendet werden, fallen nicht unter den Nullsteuersatz und sind somit weiterhin mehrwertsteuerpflichtig.

Was gilt bei der Einkommensteuer?

Neben der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen auch von einer Befreiung der Einkommensteuer, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Für Einfamilienhäuser darf die Bruttonennleistung der Anlage 30 kWp nicht überschreiten.
  • Für andere Gebäude beträgt die maximale Leistung 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
  • Insgesamt darf die Anlage 100 kWp nicht überschreiten.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der Gewinn aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage steuerfrei, und es sind keine Abschreibungen erforderlich.

Ist die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällig?

Nein, die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entfällt seit Einführung des Jahressteuergesetzes 2022. Dies gilt unabhängig davon, wie viel des selbst erzeugten Stroms Sie selbst nutzen. Auch Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden, profitieren von dieser Regelung.

Fazit: Steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen 2024

Die steuerlichen Erleichterungen für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024 bieten Betreibern attraktive Möglichkeiten, Kosten zu sparen. Durch den Nullsteuersatz entfällt die Mehrwertsteuer auf den Kauf, die Installation und den Betrieb wesentlicher Komponenten, und auch der Eigenverbrauch ist von der Umsatzsteuer befreit. Planen Sie den Kauf oder die Erweiterung Ihrer PV-Anlage, sollten Sie diese steuerlichen Vorteile unbedingt nutzen.

Möchten Sie mehr über die steuerlichen Vorteile von Photovoltaikanlagen 2024 erfahren? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung!

 

Julia Schneider

Leiterin des Bereichs Erneuerbare Energien bei BTPV Deutschland

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