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Wärmepumpe für eine Wohnung

Wärmepumpe für eine Wohnung

Einzelne Wohnung statt ganzes Haus — welche Lösungen es gibt und wo die Grenzen liegen.

Kurz gesagt

Für einzelne Wohnungen kommen kleine Luft-Wasser-Geräte ab 4 Kilowatt, Luft-Luft-Systeme oder Brauchwasserwärmepumpen infrage. Die Hürde ist meist nicht die Technik, sondern der Aufstellort für das Außengerät und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Die drei möglichen Lösungen

Welche passt, hängt davon ab, ob die Wohnung eine eigene wassergeführte Heizung besitzt und wo ein Außengerät stehen kann.

  • Kleine Luft-Wasser-Wärmepumpe

    Ab 4 Kilowatt, ersetzt die Etagentherme und versorgt die vorhandenen Heizkörper. Braucht einen Aufstellort für das Außengerät, meist auf Balkon, Terrasse oder an der Fassade. 15.000 bis 25.000 Euro.

  • Luft-Luft-System

    Multisplit mit Innengeräten in den Räumen. Günstiger, kein Wasserkreis, kühlt im Sommer. Bereitet aber kein Warmwasser und ist meist nicht förderfähig, wenn ein wassergeführtes System vorhanden ist. 8.000 bis 15.000 Euro.

  • Brauchwasserwärmepumpe ergänzend

    Übernimmt nur das Warmwasser, braucht einen Raum mit ausreichend Luftvolumen. Sinnvolle Ergänzung zur Luft-Luft-Lösung. 2.500 bis 4.500 Euro.

Die eigentliche Hürde: Zustimmung und Aufstellort

In einer Eigentümergemeinschaft ist das Anbringen eines Außengeräts an Fassade, Balkon oder Dach eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum. Sie erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Seit der WEG-Reform 2020 besteht für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien ein erleichterter Anspruch, ein Beschluss bleibt aber nötig.

In der Mietwohnung entscheidet der Eigentümer. Mieter können eine Wärmepumpe nicht eigenständig einbauen lassen, weil die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist. Sinnvoll ist das Gespräch mit dem Vermieter — die Investition ist förderfähig und über die Modernisierungsumlage anteilig umlegbar.

Wenn nichts nach draußen darf

Ist kein Außengerät möglich, bleibt für die Raumheizung praktisch nur eine Lösung mit Abluft- oder Umluftnutzung, deren Leistung begrenzt ist. Für das Warmwasser dagegen genügt eine Brauchwasserwärmepumpe im Abstellraum, sofern das Raumvolumen ausreicht.

In solchen Fällen ist oft die ehrlichste Auskunft, dass eine Einzellösung nicht wirtschaftlich ist und die Umstellung besser als Gesamtprojekt der Eigentümergemeinschaft angegangen wird — mit einer zentralen Anlage für das ganze Gebäude.

Häufige Fragen

Das werden wir oft gefragt

Kann ich als Mieter eine Wärmepumpe einbauen lassen?

Nicht eigenständig. Die Anlage ist fest mit dem Gebäude verbunden, die Entscheidung liegt beim Eigentümer. Sprechen Sie ihn an: Die Investition ist förderfähig und über die Modernisierungsumlage anteilig auf die Miete umlegbar.

Was kostet eine Wärmepumpe für eine Wohnung?

Eine kleine Luft-Wasser-Anlage 15.000 bis 25.000 Euro, ein Luft-Luft-System 8.000 bis 15.000 Euro. Die Förderung gilt auch für einzelne Wohneinheiten, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

Brauche ich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

Für ein Außengerät an Fassade, Balkon oder Dach ja, weil Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Seit der WEG-Reform besteht für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien ein erleichterter Anspruch auf Gestattung.

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