
Wärmepumpe und Photovoltaik: Kosten im Paket
Der Gesamtpreis beider Gewerke — und wo die Kombination tatsächlich Geld spart.
Wärmepumpe und PV-Anlage folgen zwei Förderlogiken: Die Wärmepumpe wird mit bis zu 70 Prozent bezuschusst, die PV-Anlage nicht — dafür ist sie seit 2023 von der Mehrwertsteuer befreit. Zusammen geplant, sparen beide Gewerke Doppelarbeiten bei Gerüst, Elektroplanung und Netzanmeldung.
Zwei Gewerke, zwei Förderlogiken
Die Wärmepumpe fällt unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Zuschuss 458 und wird mit 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Die Photovoltaikanlage erhält keinen Investitionszuschuss, ist dafür seit dem 1. Januar 2023 bei Lieferung und Installation auf Wohngebäuden mit null Prozent Umsatzsteuer belegt. Dazu kommt die Einspeisevergütung für den eingespeisten Anteil. Beide Vorteile lassen sich uneingeschränkt kombinieren.
Ein Rechenbeispiel
Einfamilienhaus, 150 Quadratmeter, Austausch einer 22 Jahre alten Gasheizung, Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 Kilowatt und PV-Anlage mit 12 Kilowatt Peak inklusive Stromspeicher.
| Position | Anteil an der Investition | Förderung | Bleibt beim Bauherrn |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe komplett | größter Block | bis 70 % der förderfähigen Kosten | kleinerer Teil nach Zuschuss |
| PV-Anlage 12 kWp | zweitgrößter Block | 0 % USt. statt Zuschuss | vollständig |
| Stromspeicher 10 kWh | kleinster Block | — | vollständig |
| Gesamt | Summe der drei Gewerke | nur auf den Wärmepumpenteil | überwiegender Teil |
Der Fördersatz von 70 Prozent setzt Grundförderung, Klimageschwindigkeits-, Effizienz- und Einkommensbonus voraus. Ohne Einkommensbonus liegt der Satz bei 55 Prozent, bezogen auf höchstens 30.000 Euro förderfähige Kosten.
Was die gemeinsame Vergabe spart
Werden beide Gewerke zusammen geplant, entfallen Doppelarbeiten: ein Gerüst, eine Elektroplanung, eine Netzanmeldung, ein Zählerschrankumbau. Das senkt die Gesamtrechnung spürbar gegenüber der getrennten Vergabe an zwei Betriebe.
Wichtiger noch ist die technische Abstimmung. Wenn Wechselrichter, Speicher und Wärmepumpenregelung von Anfang an über dieselbe Schnittstelle sprechen, funktioniert die Überschussnutzung ohne Nachrüstung. Werden die Anlagen unabhängig gebaut, passen die Schnittstellen häufig nicht zusammen und die Überschusssteuerung fällt aus oder muss teuer nachgerüstet werden.
Das werden wir oft gefragt
Wird die PV-Anlage mitgefördert, wenn ich eine Wärmepumpe einbaue?
Nein, sie ist kein förderfähiger Bestandteil des Zuschusses 458. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht über den entfallenen Umsatzsteuersatz, den Eigenverbrauch und die Einspeisevergütung.
Sollte ich beides gleichzeitig bauen?
Wenn es das Budget erlaubt, ja — wegen der gemeinsamen Elektroplanung und der abgestimmten Schnittstellen. Ist das nicht möglich, empfehlen wir, zuerst die Wärmepumpe zu bauen und die Elektroinstallation bereits PV-fähig vorzubereiten.
Was kostet die Kombination im Altbau?
Etwas mehr als im sanierten Bestand, überwiegend für Heizflächenanpassung und Zählerschrankertüchtigung. Beides ist bei der Wärmepumpe förderfähig, sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.
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